über
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Sie sind Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz, also z. B. Finanzdienstleiser, Immobilienmakler, Güterhändler oder Rechtsanwältin/Notar,
und wollen sich vor Missbrauch, erheblichen Bußgeldern, Ärger mit den Aufsichtsbehörden und Reputationsschäden schützen? Wir unterstützen Sie mit:
- Beratung hinsichtlich des kompletten Geldwäsche-Compliance Management, u. a. im Hinblick auf die in § 10 ff. GWG vorgegebene Überprüfung von Geschäftspartnern (Identifikation, Verifikation, Abgleich von Sanktions- und PEP-Listen, kontinuierliche Überwachung und Verdachtsmeldewesen) zur
Unterstützung des internen Geldwäschebeauftragten
- Stellung eines/r externen Geldwäschebeauftragten über unser Joint Venture mit Berlin Risk: ALL AML
- Audits/Revisionen von einzelnen Maßnahmen oder kompletten Geldwäsche-Compliance Management Systemen